§ 35 Abs 1 SMG; § 37 SMG; § 38 Abs 1 Z 1 SMG
Die Weitereinnahme von Drogen nach einer vorläufigen Zurücklegung der Anzeige kann einen Ausschlussgrund für die Anzeigezurücklegung in einem späteren Verfahren bilden.
OGH 11.01.2000, 14 Os 165/99
§ 35 Abs 1 SMG; § 37 SMG; § 38 Abs 1 Z 1 SMG
Die Weitereinnahme von Drogen nach einer vorläufigen Zurücklegung der Anzeige kann einen Ausschlussgrund für die Anzeigezurücklegung in einem späteren Verfahren bilden.
OGH 11.01.2000, 14 Os 165/99
