§ 223 StGB; § 15 Abs 3 StGB
Der OGH beschreibt den teleologischen Schutzbereich des Delikts der Urkundenfälschung und erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Versuch der Urkundenfälschung als absolut untauglich zu qualifizieren ist.
OGH 10.08.2000, 15 Os 72/00