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Entscheidung - OGH 12.08.1999, 15 Os 86/99

StrafprozessrechtEvBl 2000/10EvBl 2000, 34 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Eine Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche des Privatbeteiligten kann nur dann getroffen werden, wenn dem Beschuldigten bzw dessen Verteidiger die Gelegenheit zur diesbezüglichen Stellungnahme eingeräumt wurde.

OGH 12.08.1999, 15 Os 86/99

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