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Entscheidung - OGH 24.06. 1999, 12 Os 63/99

StrafprozessrechtEvBl 2000/9EvBl 2000, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Die Bindungswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung bedingt, dass der Täter niemandem gegenüber behaupten darf, die Tat, die Grundlage des Schuldspruchs bildet, nicht ausgeführt zu haben.

OGH 24.06. 1999, 12 Os 63/99

Rechtsgrundlagen: § 5 StPO; § 353 StPO; Art 6 MRK

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