Zusammenfassung: Die Autorin untersucht, ob eine Handlung, die über das strafrechtlich relevante Versuchsstadium nicht hinausgegangen ist, eine Verhaftung aufgrund Tatausführungsgefahr zur Folge haben kann. Abschließend prüft sie die Vereinbarkeit der von ihr vertretenen Lösung mit dem Bestimmtheitsgebot des Art 18 B-VG.
Rechtsgrundlagen: § 15 StGB; § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO; Art 18 B-VG