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Entscheidung - VwGH, 22.07.1999, 97/12/0331

Allgemeine RechtsfragenVwGH 2000/84ÖJZ 2000, 651 Heft 17 v. 1.9.2000

§ 15a DVG; § 38 Abs 3 Z 7 Kremser Stadtrecht; § 43 Kremser Stadtrecht

Der VwGH prüft in dieser Entscheidung, ob der Bürgermeister, der im Rahmen seiner Notstandskompetenz tätig wird, als "oberste Dienstbehörde" im Sinne des DVG anzusehen ist.

VwGH, 22.07.1999, 97/12/0331

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