§ 47 BDG; § 28 nö Dienstpragmatik der Landesbeamten
Der VwGH nimmt in dieser Entscheidung Stellung zur Beurteilung der Befangenheit eines Beamten und führt weiters aus, welche Pflichten den Beamten zur Besorgung einer Vertretung treffen.
VwGH, 28.07.1999, 93/09/0315