Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob der Verzicht auf Unterhaltsleistungen während der Ehe Rechtswirksamkeit erlangt. Neben der historischen und teleologischen Interpretation des § 94 Abs 3 Satz 2 ABGB geht der Autor auch auf Fragen der Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung, der Berücksichtigung Interessen dritter Personen sowie der Rechtsschutzmöglichkeiten bei Unwirksamkeit des Verzichts ein.