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ÖBl-LS 2020/4

ÖBl-LeitsätzeJudikaturReinhard HingerÖBl-LS 2020/4ÖBl-LS 2020, 30 - 31 Heft 1 v. 14.1.2020

Die Änderung der Spezifikationen einer geschützten geografischen Angabe kann beantragen, wer auch die Eintragung der Herkunftsbezeichnung hätte beantragen können. Es muss sich jedoch nicht um dieselbe Vereinigung handeln.

Das dafür nötige berechtigte Interesse liegt vor, wenn die Vereinigung (ihre Mitglieder) in der Nutzung der geschützten geografischen Angabe unmittelbar betroffen ist (sind).

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