A Berufungsgericht
1 Materiellrechtliche Entscheidungen
Schadenersatz, Notwendigkeit der Patentüberwachung; Art 68 EPGÜ: Nach Art 68 Abs 1 EPGÜ verurteilt das Gericht den Verletzer auf Antrag der verletzten Partei zur Leistung eines Schadenersatzes, der dem infolge der Verletzung tatsächlich erlittenen Schaden angemessen ist, sofern dieser die Handlung wissentlich oder mit hinreichendem Grund zur Annahme der Verletzung vorgenommen hat.

