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Das Originelle von Tischen und Schränken

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2026/26ÖBl 2026, 93 - 97 Heft 2 v. 10.3.2026

Art 2 bis 4 InfoRL

Bei Werken der angewandten Kunst sind an die freie kreative Entscheidung des Schöpfers keine höheren Anforderungen zu stellen als bei anderen Werkarten; insofern besteht zwischen dem geschmacksmusterrechtlichen und dem urheberrechtlichen Schutz kein Regel-Ausnahme-Verhältnis.

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