§§ 10a, 33a MSchG
Eine für Druckereierzeugnisse (Kl 16) eingetragene Marke wird durch den Verkauf von e-Books nicht rechtserhaltend benutzt.
Eine Marke für Druckereierzeugnisse mit bestimmten Themen wird nur dann rechtserhaltend benutzt, wenn sich die vertriebenen Druckereierzeugnisse auf diese im Warenverzeichnis enthaltenen Themen beziehen.

