Es war einmal - aus einer Entscheidung des OGH im Jahr 2012: (FN 1) Die Kl beantragt, der Bekl zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, den ersten klimaneutralen Stempel zu haben. Die beanstandete Werbung sei zur Irreführung geeignet, weil die Kl die die Stempel betreffende Kompensationszahlung schon früher geleistet habe als die Bekl.
Abstract aus ÖBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

