Mit den E und hat der OGH sowohl dem PA als auch dem OLG Wien unmissverständlich klargemacht, dass auch im patentrechtlichen Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren die aus der ZPO bekannte Trennung von Tat- und Rechtsfragen maßgeblich ist - mit weitreichenden Folgen für den Aufbau und die Begründung patentamtlicher Entscheidungen. Diese prozessual notwendige Trennung wirft jedoch in der Praxis spannende Abgrenzungsfragen und prozessuale Folgeprobleme auf, die bislang nicht abschließend geklärt sind. Der Beitrag beleuchtet diese Problemfelder und zeigt, warum ihre präzise Handhabung für die Rechtsmittelpraxis von zentraler Bedeutung ist.

