Art 18 bis 23 DSM-RL
Dem Unionsrecht widerspricht es, wenn verwandte Schutzrechte an Leistungen, die beamtete ausübende Künstler im Dienst erbringen, dem Dienstgeber ohne deren Zustimmung durch einen Rechtsetzungsakt zur Verwertung abgetreten werden.
C-575/23

