A Lauterkeitsrecht
Der EuGH hat klargestellt, dass der Begriff "koordinierter Bereich" in der RL über elektronischen Geschäftsverkehr nicht die von MS vorgeschriebenen Anforderungen an die Kennzeichnung von Waren erfasst, die über die Website eines Anbieters von Diensten der Informationsgesellschaft beworben und in dieses Mitgliedsland verkauft werden.

