Die Neufassung der GeschmacksmusterRL (MusterRL) sowie der GemeinschaftsgeschmacksmusterVO (GGV) bringen einige Neuerungen im Bereich des Designrechts. Hierbei orientierte sich die Europäische Kommission (EK) an der Markenrechtsreform 2017 und zielte ua auf Steigerung von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit sowie Anpassung an die Herausforderungen der digitalen Welt ab. Die wohl augenscheinlichste Änderung ist die Einführung des Begriffs "Design" im Bereich der RL, wodurch nun auch der einschlägige Rechtsakt in DesignRL umbenannt wird. Inhaltlich wird insb die neue Reparaturklausel Umsetzungsmaßnahmen erforderlich machen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen dieser Designrechtsreform der EU.

