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Erschöpfendes zur Beweislast für die Erschöpfung

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2024/66ÖBl 2024, 236 - 241 Heft 5 v. 6.9.2024

§ 10b MSchG

§ 26h UWG

Wer die Marke eines anderen benutzt und sich zur Rechtfertigung auf den Tatbestand der Erschöpfung beruft, muss die erforderlichen Tatsachen beweisen - es sei denn, dem Markeninhaber würde dadurch eine Marktabschottung ermöglicht (wofür abermals der Gegner des Markeninhabers beweispflichtig wäre).

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