A Unionsmarke - Absolute Eintragungshindernisse
1 Fehlende Markenfähigkeit (Art 7 Abs 1 lit a UMV)
Klare eindeutige Darstellung: Im konkreten Fall enthielt die Anmeldung der angegriffenen Marke ein Farbmuster sowie folgende Beschreibung: "Der Schutz wird beantragt für die Farbe Orange, deren wissenschaftliche Definition folgendermaßen lautet: Dreifarbenkoordinaten/kolorimetrische Eigenschaften: x 0,520, y 0,428 - Faktor der diffusen Reflexion 42,3 % - Maßgebende Wellenlänge 586,5 mm - Spektraler Farbanteil 0,860 - Farbdichte der Strahlung: 0,894".

