§ 29 Abs 2, § 40 Abs 3 UrhG
Auch bei Filmwerken ist der Erklärungsempfänger an die Frist von 14 Tagen gebunden, um eine Erklärung zurückzuweisen, mit der ein Urheber die Einräumung eines Werknutzungsrechts widerruft. Die Frist wird auch durch Prozesserklärungen ausgelöst.

