A Berufungsgericht
Zusammensetzung des Spruchkörpers; Art 9 Abs 1 EPGÜ: In Verfahren vor dem Berufungsgericht, die keine technischen Fragen betreffen, kann das Berufungsgericht ohne technisch qualifizierte Richter entscheiden (UPC 18.
A Berufungsgericht
Zusammensetzung des Spruchkörpers; Art 9 Abs 1 EPGÜ: In Verfahren vor dem Berufungsgericht, die keine technischen Fragen betreffen, kann das Berufungsgericht ohne technisch qualifizierte Richter entscheiden (UPC 18.
