Seit 2014 ist das Oberlandesgericht Wien die Rechtsmittelinstanz für alle Entscheidungen des Patentamts. Dafür - und für alle Patentsachen, in denen das HG Wien in erster Instanz zuständig ist - existiert seither ein Spezialsenat. Der Vorsitzende dieses Senats versucht - auf Bitte der Redaktion der ÖBl - einen Rückblick auf zehn Jahre.
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