§ 10 Abs 2 MSchG
Zur gedanklichen Verknüpfung mit einer bekannten Marke bei unähnlichen Waren und Dienstleistungen.
33 R 80/22k
§ 10 Abs 2 MSchG
Zur gedanklichen Verknüpfung mit einer bekannten Marke bei unähnlichen Waren und Dienstleistungen.
33 R 80/22k
