A Zeugenvernehmung auch per Videokonferenz zulässig
Art 117 EPÜ: Die Vernehmung von Zeugen in einem erstinstanzlichen Verfahren per Videokonferenz ermöglicht ausreichende Interaktion zwischen dem Spruchkörper, den Parteien und dem Zeugen.
A Zeugenvernehmung auch per Videokonferenz zulässig
Art 117 EPÜ: Die Vernehmung von Zeugen in einem erstinstanzlichen Verfahren per Videokonferenz ermöglicht ausreichende Interaktion zwischen dem Spruchkörper, den Parteien und dem Zeugen.