Unbegleitet von größerer medialer Beachtung wurde am 3. 6. 2022 der Data Governance Act (FN ) veröffentlicht. Er gilt zwar erst ab dem 24. 9. 2023. Dennoch ist es wert, sich schon jetzt Gedanken darüber zu machen, wer einen "Datenvermittlungsdienst" für die Verwertung personenbezogener Daten betreiben könnte. Aufgrund ihrer gewachsenen Strukturen und Prozesse, aber auch aufgrund ihrer rechtlichen Eignung bieten sich dazu Verwertungsgesellschaften gem dem VerwGesG (FN ) an. Im Folgenden seien die künftigen rechtlichen, aber auch - aus Sicht einer betroffenen Verwertungsgesellschaft - wünschenswerten Regelungen sowie eine mögliche praktische Ausgestaltung skizziert. (FN )