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Lautere Schlagkraft

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2021/75ÖBl 2021, 212 - 214 Heft 5 v. 8.9.2021

Ein Rechtsanwalt, der mit einer medialen Durchsetzung wirbt, verletzt das Standesrecht nicht und handelt auch nicht unlauter, uzw auch dann nicht, wenn diese Durchsetzung als "schlagkräftig" angepriesen wird.

Das standesrechtlich vorgesehene Schlichtungsverfahren ist keine Prozessvoraussetzung.

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