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Drohende Entwertung des Quellcodes durch Veröffentlichung

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/59ÖBl 2021, 168 - 171 Heft 4 v. 6.7.2021

Die Organe einer juristischen Person sind grundsätzlich keine Dienstnehmer iSd § 40b UrhG.

Ein Werknutzungsrecht kann auch konkludent eingeräumt werden.

Ein Quellcode kann grundsätzlich ein Geschäftsgeheimnis iSd § 26b UWG sein.

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