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Ober- oder Unterschrift

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/49ÖBl 2021, 141 - 143 Heft 3 v. 29.4.2021

Dass ein beim dt BPatG eingebrachter Schriftsatz eines Rechtsanwalts dessen Unterschrift nicht auf der letzten, sondern auf der ersten Seite trägt, hindert die inhaltliche Behandlung nicht, sofern an der Urheberschaft und am Erklärungswillen keine Zweifel bestehen.

30 W (pat) 527/20

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