Wer eine aufgezeichnete Festlegung eines audiovisuellen Werks öffentlich wiedergibt, in das ein Tonträger (oder ein Vervielfältigungsstück davon) eingefügt wurde, muss dafür die "einzige angemessene Vergütung" nach Art 8 Abs 2 Vermiet- und VerleihRL nicht zahlen.
C-147/19