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Die Aktivlegitimation eines unmittelbar Betroffenen im UWG im B2C-Bereich

BeitragAufsatzThomas RauchÖBl 2021/19ÖBl 2021, 52 - 58 Heft 2 v. 11.3.2021

Die bereits in ÖBl 5/2020 (FN ) glossierte E 4 Ob 96/19z, , verdient zusätzliche Beachtung unter dem Aspekt der Aktivlegitimation, dh zur Frage, wer berechtigt ist, wegen unlauterer Wettbewerbsverstöße die Gerichte anzurufen.

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