Wenn ein Urteil mit dem Hinweis schließt: "Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Festschreibung eines unbedingten Vorrangs des Unionsrechts in Art 20 EPGÜ gegen [...] das Grundgesetz verstößt, überprüft das Bundesverfassungsgericht die in Rede stehende Maßnahme zwar grundsätzlich umfassend auf ihre Vereinbarkeit mit [.
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