A Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Androhung der Zurückweisung
Art 113 Abs 1 EPÜ: Eine Äußerung wie "der nächste Verfahrensschritt wird die Ladung zur mündlichen Verhandlung sein, in der die Anmeldung zurückgewiesen werden wird"
A Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Androhung der Zurückweisung
Art 113 Abs 1 EPÜ: Eine Äußerung wie "der nächste Verfahrensschritt wird die Ladung zur mündlichen Verhandlung sein, in der die Anmeldung zurückgewiesen werden wird"