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Keine gemeinsame Haftung wegen gemeinsamer Beschäftigung derselben Person als Geschäftsführer

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/65ÖBl 2020, 221 - 223 Heft 5 v. 10.9.2020

Dass in zwei Gesellschaften mbH dieselbe Person als Gf fungiert, führt für sich genommen nicht zur Haftung beider Gesellschaften für das Agieren des Gf.

4 Ob 34/20h

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