Dass in zwei Gesellschaften mbH dieselbe Person als Gf fungiert, führt für sich genommen nicht zur Haftung beider Gesellschaften für das Agieren des Gf.
4 Ob 34/20h
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Dass in zwei Gesellschaften mbH dieselbe Person als Gf fungiert, führt für sich genommen nicht zur Haftung beider Gesellschaften für das Agieren des Gf.
4 Ob 34/20h
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