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Ersatz des Kartellschadens mit oder ohne Blick auf den Schutzzweck der Norm?

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/55ÖBl 2020, 187 - 191 Heft 4 v. 8.7.2020

Fördergeber, die - ohne Anbieter oder Nachfrager auf einem kartellierten Markt zu sein - den Abnehmern der kartellierten Produkte Förderdarlehen gewährt haben, müssen von den Kartellbeteiligten den Ersatz des Schadens verlangen können, der daraus resultiert, dass sie höhere Förderungen gewähren mussten als ohne das Kartell und deshalb den Differenzbetrag während der Laufzeit des Darlehens nicht gewinnbringender verwenden konnten.

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