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Zur internationalen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/54ÖBl 2020, 181 - 187 Heft 4 v. 8.7.2020

Zur Beurteilung von Unterlassungsansprüchen, die auf dem Urheberrecht fußen, ist das Gericht auch jenes MS zuständig, in dem der schädigende Erfolg eintrat; die Kognitionsbefugnis dieses Gerichts beschränkt sich auf diesen MS.

Dies gilt nicht für das aus einem Bereicherungsanspruch abgeleitete Rechnungslegungs- und Zahlungsbegehren nach § 86 UrhG.

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