Mit 1. 7. 2020 löst das Produktpirateriegesetz 2020 (PPG 2020) (FN 1) das PPG 2014 ab. Anlass der Neufassung war einerseits die Neuregelung der Behördenzuständigkeit im Zollbereich durch Schaffung des Zollamts Österreich, andererseits dass verschiedene bisher im PPG 2014 geregelte Bestimmungen nunmehr in der PPV 2014 als unmittelbar anwendbares EU-Recht geregelt sind.