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Die Verflechtungen von Haupt- und Eventualbegehren bei Unterlassungsbegehren (Abschreiben von AGB)

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2020/37ÖBl 2020, 120 - 124 Heft 3 v. 27.4.2020

Der urheberrechtliche Schutzgegenstand "Werk" (§ 1 Abs 1 UrhG) umfasst die unterschiedlichsten Werkkategorien; das Unterlassungsgebot muss daher auf den Kern der begangenen Rechtsverletzung präzisiert werden.

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