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Werbung mit früheren Leistungen nach der (teilweisen) Unternehmensübernahme

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2020/36ÖBl 2020, 119 - 120 Heft 3 v. 27.4.2020

Wer Teile eines insolventen Unternehmens kauft, den Betrieb mit einer ähnlichen Firma fortführt und einige der Angestellten übernimmt, macht sich der Irreführung schuldig, wenn er mit einer langjährigen Unternehmenstradition wirbt und sich auf Projekte beruft, die vor der Aufnahme des eigenen Betriebs verwirklicht wurden.

4 Ob 149/19v

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