vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umfang der Ersatzpflicht nach einer Muster-Verletzung

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2019/37ÖBl 2019, 149 - 153 Heft 3 v. 26.4.2019

Der herauszugebende Verletzergewinn bezieht sich nur auf jenen Anteil des Gewinns, der gerade auf der Benutzung des fremden Rechts beruht. Die Beschränkung auf 10 % des Reingewinns nach § 273 ZPO ist bei Taschenlampen, bei denen das geschützte Design keine wesentliche Rolle spielt, nicht zu beanstanden.

4 Ob 213/18d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!