§ 918 ABGB
Gegenständlich geht der OGH dem Rücktrittsrecht bei Schuldnerzug aufgrund unrichtiger Verkaufsmeldungen von Kraftfahrzeugen nach.
OGH 12.6.2012, 4 Ob 73/12g
§ 918 ABGB
Gegenständlich geht der OGH dem Rücktrittsrecht bei Schuldnerzug aufgrund unrichtiger Verkaufsmeldungen von Kraftfahrzeugen nach.
OGH 12.6.2012, 4 Ob 73/12g