Zusammenfassung: Das Höchstgericht wendet sich in der zu entscheidenden Sache der Frage zu, ob zwischen dem Gegenstand einer exekutionsrechtlich beantragten Maßnahme und der gebietsbezogenen Zuständigkeit eines Mitgliedsstaates in Bezug auf die nationale internationale Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen ein zwingender Zusammenhang besteht.