Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert die erkennende Instanz in Hinblick auf die Zulässigkeit eines Versandhandelsverbotes die Zulässigkeit eines in Österreich an sich nicht rezeptpflichtigen Medikaments.
Rechtsgrundlagen: Art 101 AEUV; Art 102 AEUV; § 7 Abs 1 AMG; § 50a Abs 1 AMG