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Zur Durchsetzung der Urteilsveröffentlichung nach dem UWG

WettbewerbsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2012/61ÖBl 2012, 265 - 268 Heft 6 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: In Bezug auf die Pflicht zur Urteilsveröffentlichung geht der erkennende Senat mit dieser Entscheidung auf das Rechtsverhältnis zwischen der obsiegenden Streitpartei und dem veröffentlichungspflichtigen Unternehmen als Dritter ein.

Rechtsgrundlagen: § 25 UWG; § 226 Abs 1 ZPO

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