Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, wie weit die Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen kartellrechtlich reicht, wenn der Betroffene diese freiwillig gewährt.
Rechtsgrundlagen: § 1 WettbG; § 5 WettbG; § 11a WettbG; Art 101 AEUV; Art 102 AEUV