§ 2 UWG; § 502 ZPO
Gegenständlich wendet sich der OGH unter anderem der Irreführungseignung von Werbeaussagen zu und untersucht dahingehend die Frage, ob eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung vorliegt.
OGH 4 Ob 39/12g
§ 2 UWG; § 502 ZPO
Gegenständlich wendet sich der OGH unter anderem der Irreführungseignung von Werbeaussagen zu und untersucht dahingehend die Frage, ob eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung vorliegt.
OGH 4 Ob 39/12g