Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz enthält Klarstellungen zur Auslegung der Bestimmung des § 42 Abs 3 MSchG zum Unterbleiben einer Gegenschrift.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 3 MSchG
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Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz enthält Klarstellungen zur Auslegung der Bestimmung des § 42 Abs 3 MSchG zum Unterbleiben einer Gegenschrift.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 3 MSchG
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