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§ 42 Abs 3 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, OPM, OGH (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/33ÖBl-LS 2012, 161 Heft 4 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz enthält Klarstellungen zur Auslegung der Bestimmung des § 42 Abs 3 MSchG zum Unterbleiben einer Gegenschrift.

Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 3 MSchG

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