Art 5 Nr. 3 EuGVVO
Vorliegende Entscheidung stellt klar, welches Gericht in Hinblick auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte einer Website im Anwendungsbereich der EuGVVO angerufen werden kann.
EuGH C-509/09