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Art 5 Nr. 3 EuGVVO

ÖBl-LeitsätzeEuropäisches ZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/28ÖBl-LS 2012, 110 - 111 Heft 3 v. 1.5.2012

Art 5 Nr. 3 EuGVVO

Vorliegende Entscheidung stellt klar, welches Gericht in Hinblick auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte einer Website im Anwendungsbereich der EuGVVO angerufen werden kann.

EuGH C-509/09

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