Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage in ihrem Kern inne, ob das aggressive Anbringen von Werbeaufklebern in Hausfluren ein lauterkeitsrechtlich bedenkliches weil wettbewerbswidriges Verhalten verwirklicht.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 1a UWG; § 14 Abs 1 UWG; Art 2 FernabsatzRL 97/7/EG