Zusammenfassung: In Hinblick auf die Vergütung für Trägermaterial hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob der entsprechende Ausgleich im nationalen Urheberrecht ausreichend und gemeinschaftsweiten Vorgaben entsprechend umgesetzt worden ist. Liegt in casu ein "gerechter Ausgleich" vor?
Rechtsgrundlagen: Art 34 AEUV; Art 36 AEUV; Art 267 AEUV; § 42 UrhG; § 42b UrhG; § 54 Abs 2 dUrhG