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Begriff der überragenden Verkehrsgeltung; Verfahrensmängel

MarkenrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2012/22ÖBl 2012, 81 - 83 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz erhebt mit ihrer Entscheidung die Frage zum beherrschenden Thema, ob und unter welchen Voraussetzungen überragende Verkehrsgeltung eines Kennzeichens gegeben ist. Darüber hinaus waren Fragen in Hinblick auf die Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und deren Auswirkung auf das Rekursverfahren zu erhellen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 MSchG; § 10 Abs 3 MSchG; § 514 ZPO

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